Abonnement-Bedingungen

1. Mit der schriftlichen oder telefonischen Bestellung wird kommt ein Abonnement-Vertrag zwischen der Theatergemeinde Weilburg e.V. um dem Besteller oder der Bestellerin zustande. Die hier genannten Abonnement-Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags.

2. Der Abonnement-Vertrag wird für die Dauer einer Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zusendung des Folgeprogramms gekündigt wird..

3. Das Abonnement ist auf Dritte übertragbar, eine Übertragung entbindet den Vertragspartner oder die Vertragspartnerin in jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei ermäßigten Abonnements muss die begünstigte Person ebenfalls einen Anspruch auf diese Ermäßigung nachweisen können.

4. Die für die jeweilige Spielzeit gültigen Konditionen des Abonnements sind aus den jährlichen speziellen Publikationen und den von der Theatergemeinde Weilburg e.V. herausgegebenen Saisonbroschüren ersichtlich. Der Preis für das Abonnement ist nach jeweiliger Rechnungstellung bis spätestens eine Woche vor der ersten Abonnement-Vorstellung je Spielzeit gesondert zu entrichten.

5. Die Theatergemeinde Weilburg e.V. wird alles unternehmen, die im Rahmen der Bestellung durch den Abonnent oder die Abonnentin getroffene Platzwahl während der gesamten Laufzeit des Vertrages beizubehalten; sie hat allerdings das Recht, aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen kurzfristig Platzänderungen oder auch Änderungen der Spielstätte vorzunehmen.

6. Ein Abonnement gewährt keinen Anspruch auf bestimmte Produktionen, Besetzungen und Aufführungstermine. Die Theatergemeinde Weilburg e.V. behält sich dementsprechend vor, Abonnement-Vorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen oder das vorgesehene Programm zu ändern. Terminänderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt.

7. Bei Ausfall einer Abonnement-Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt hat die Abonnentin bzw. der Abonnent keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung.

8. Wird eine fällige Zahlung auch nach schriftlicher Erinnerung nicht geleistet, kann die Theatergemeinde Weilburg e.V. den Abonnement-Vertrag im Laufe der Spielzeit vorzeitig kündigen und über den Platz des Abonnements verfügen.

9. Zu internen Zwecken werden sämtliche das Abonnement betreffenden Daten maschinell gespeichert und verarbeitet. Namens- und Adressänderungen etc. sind schnellstmöglich dem Vorstand mitzuteilen.

10. Die Theatergemeinde Weilburg e.V. behält sich das Recht vor, diese Abonnement-Bedingungen für die jeweilige Spielzeit zu ändern.

Theatergemeinde Weilburg e.V., 21. November 2023

c/o Bergbau- und Stadtmuseum
Schlossplatz 1
35781 Weilburg